Ermäßigter Steuersatz: Stoffe zur Arzneimittelherstellung sind nicht begünstigt

Steuerberater Geiling Cham

Die Einführung des 7%igen Steuersatzes auf die Umsätze von Hotels und Pensionen hat in Deutschland zu vielfältigen Diskussionen geführt. Auch andere Länder haben mit ermäßigten Mehrwertsteuersätzen zu kämpfen: In Spanien beispielsweise wird auf medizinische Stoffe, die üblicherweise für die Herstellung von Medikamenten benutzt werden, der ermäßigte Steuersatz angewendet.

Der Europäische Gerichtshof hat nun aber entschieden, dass diese Steuerermäßigung nicht im Einklang mit dem europäischen Recht steht. Eine ermäßigte Besteuerung kommt nur für fertige Medikamente in Betracht, die direkt vom Endverbraucher eingenommen werden können.