Pauschalen: Übernachtungen und Verpflegung im Ausland ab 2014

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Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekanntgegeben, die für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab 2014 gelten. Änderungen ergeben sich für insgesamt 36 Länder, darunter Ägypten, Iran, Kuba, Polen, Spanien, Südafrika, Türkei, USA und Vietnam.

Die im Schreiben aufgeführten Übernachtungspauschalen darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten. Der Arbeitnehmer darf sie jedoch nicht als Werbungskosten abziehen, denn hierfür sind die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Betriebsausgabenabzug der Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen.

 

Die Verpflegungspauschalen dürfen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder alternativ vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden. Diese Pauschalen gelten entsprechend für Ihren Betriebsausgabenabzug.

Fundstellennachweis:

BMF-Schreiben v. 11.11.2013 – IV C 5 - S 2353/08/10006 :004; BStBl I 2013, 1467, www.bundesfinanzminsterium.de