Investitionsabzugsbetrag | 1-%-Regelung spricht gegen eine betriebliche Pkw-Nutzung

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Für Ihren Pkw können Sie laut Finanzgericht Sachsen keinen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, wenn Ihre Privatnutzung später nach der 1-%-Methode versteuert wird. Nach Ansicht der Richter liegt der Anteil der Privatnutzung bei Anwendung dieser Methode ungefähr bei 20 %. Der Investitionsabzugsbetrag kommt jedoch nur in Betracht, wenn Sie ein Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich (zu mindestens 90 %) für betriebliche Zwecke nutzen.

Hinweis: Um eine fast ausschließlich betriebliche Verwendung Ihres Pkw - also eine private Nutzung von unter 10 % - nachzuweisen, haben Sie nur die Möglichkeit, ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorzulegen.

Fundstelle: 

FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.06.2013 – 2 K 1191/12; www.stx-premium.de