SOKA-BAU: Mindestbeitrag Beurfsausbildung

SOKA-Bau

Ab diesem Jahr prüft SOKA-BAU für Betriebe ohne oder mit einem wechselnden Arbeitnehmerbestand, ob der aus der Bruttolohnsumme zu berechnende Beitragsanteil zur Berufsbildung grundsätzlich mindestens

€ 900,00 pro Jahr beträgt. 

Ist dies nicht der Fall, wird der entsprechende Differenzbetrag angefordert.

Das Verfahren zur Verbreitragung hinsichtlich des 2,1% Beitrages zur Berufsbildung wird somit pauschaliert und trifft insbesondere die Betriebe, die bisher niemand beschäftigen bzw. nur geringe Bruttolohnsummen auszubezahlen. Alle Betriebe werden von der SOKA-BAU im September hierüber schriftlich informiert.

 

Über die Auswirkung der Änderung und für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der Sozietät Jürgen Geiling & Partner kompetent und jederzeit gerne zur Verfügung.