Grundfreibetrag steigt ab 2013 minimal an

Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder am 12.12.2012 das Vermittlungsverfahren zum Abbau der kalten Progression mit einem (minimalen) Einigungsvorschlag abgeschlossen.

Rechtsanwalt Cham

Danach steigt der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in zwei Schritten: Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 €, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 €. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %.

 

Die vom Bundestag im März 2012 beschlossene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, war hingegen nicht konsensfähig. Es bleibt also weiterhin dabei, dass inflationsausgleichende Lohnerhöhungen zu schleichenden Steuermehrbelastungen der Bürger führen können