Steuerfreier Grundfreibetrag: Freibetrag steigt in 2013 und 2014 mit den Lebenshaltungskosten

Steuerberater Cham

Da Erwerbseinkommen, welches für den Lebensunterhalt nötig ist, in Deutschland nicht besteuert werden darf, prüft die Bundesregierung alle zwei Jahre die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern. Nun bestätigt sie, was schon seit längerem absehbar war:

Der Grundfreibetrag von 8.004 € reicht nicht mehr aus, um das Existenzminimum von Erwachsenen in 2013 steuerfrei zu halten.

Über das Gesetz zum Abbau der kalten Progression soll er 2013 um 126 € und 2014 um weitere 224 € erhöht werden. Der Kinderfreibetrag muss vorerst nicht erhöht werden.