Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärungsgesetz) vom 21. März 2013 wurde die Steuerbefreiung rückwirkend ab 1. Januar 2013 erhöht. Die Übergangsleiterpauschale stieg von 2.100 € auf 2.400 € und die Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 €.

Dies Beträge sind pro Jahr in den entsprechenden Tätigkeiten steuerfrei. Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen...

 

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