Die elektronische Bilanz für Wirtschaftsjahre ab 2013

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Bilanzierende Unternehmen müssen für die Wirtschaftsjahre ab 2013 Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebener Gliederung an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln.

 

Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. Auch die anlässlich einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Änderung der Gewinnermittlungsart, eines Gesellschafterwechsels oder in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz (E-Bilanz) ist durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Quelle: 

Ernst Röbke Verlag