Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Sonderabschreibung von bis zu 20 %. Werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen angeschafft, können – unter weiteren Voraussetzungen – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zur normalen Abschreibung zusätzlich Sonderabschreibungen in Höhe von insgesamt bis zu 20 % in Anspruch genommen werden. Der Unternehmer kann entscheiden, in welchem Jahr er wie viel Prozent der Sonderabschreibung beanspruchen will und damit die Höhe des Gewinns steuern.

Die für die Inanspruchnahme der Vergünstigung relevante Betriebsvermögensgrenze beträgt bei Bilanzierenden 235.000 € bzw. 125.000 € bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Gewinngrenzen bei Einnahme-Überschuss-Rechnern liegt bei 100.000 €.

Quelle: 

Ernst Röbke Verlag