Bundesregierung beschließt Mindestlohn

Deutschland bekommt zum 1.1.2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von brutto 8,50 € je Zeitstunde. Auf diesen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmer Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn sind durch Tarifverträge auf Branchenebene bis 31.12.2016 möglich. Diese müssen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich gemacht werden. Der Mindestlohn wird ab 2018 jährlich angepasst. Er gilt jedoch nicht für:

  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten
  • Praktikanten, die ein Orientierungs-Praktikum von bis zu 6 Wochen vor Berufsausbildung oder Studium leisten bzw. die ein Praktikum von bis zu 6 Wochen begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten

 

Konsequenzen: Sofern sich durch die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns die Bruttobezüge der Arbeitnehmer erhöhen, führt das auch zu Erhöhungen der gesamten Lohnnebenkosten. Entsprechend sollte – insbesondere bei lohnintensiven Betrieben – zwingend geprüft werden, inwieweit eine Anpassung der Preise ab dem Jahr 2015 erforderlich wird, um die Kosten im Griff zu behalten.

Fundstelle: 

BR PM v. 2.4.2014 (DW20140610)