Steuerhinterziehung | Finanzminister wollen Regeln zur Selbstanzeige verschärfen

selbstanzeige | jgp.de

Schwarze Schafe, die ihre steuerlichen Verstöße in Zukunft durch eine Selbstanzeige bereinigen wollen, geraten weiter unter Druck: Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, die Hürden für eine wirksame Selbstanzeige deutlich höher zu legen. Diese Eckpunkte sind bekannt:

Die strafbefreiende Selbstanzeige soll dem Grundsatz nach erhalten bleiben. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, soll von 50.000 € auf 25.000 € gesenkt werden. Bei darüber liegenden Beträgen soll bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 10 % von der Strafverfolgung abgesehen werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 € sollen 15 % Zuschlag zu entrichten sein, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Mio. € sogar 20 %. Bisher war ein Zuschlag von 5 % ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € festgelegt.

 

Daneben soll die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Steuerhinterzieher muss künftig für die vergangenen zehn Jahre „reinen Tisch machen“ und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden zu können. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr sofort entrichtet werden, damit Straffreiheit eintritt.

Fundstelle: 

FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 09.05.2014; www.fm.nrw.de