Die Schweiz und Singapur nehmen künftig am automatischen Informationsaustausch teil

schweiz - singapur | jgp.de

Der grenzüberschreitende Informationsaustausch spielt sowohl bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung – insbesondere im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen – als auch bei der Aufdeckung missbräuchlicher Gewinnverlagerungsgestaltungen von multinationalen Unternehmen eine wichtige Rolle.

 

Die OECD hat im Auftrag der G20 einen gemeinsamen Meldestandard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erarbeitet und im Januar 2014 verabschiedet.

Darin verpflichten sich die beigetretenen Länder, Informationen über ausländische Sparguthaben an die Finanzverwaltungen der Heimatländer zu liefern. So soll sichergestellt werden, dass anfallende Zinseinkünfte auch dort versteuert werden, wo der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat - auch wenn das Geld im Ausland liegt.

 

Die G5-Finanzminister (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien und Italien) verständigten sich darauf, den Standard schnellstmöglich untereinander zu vereinbaren, und luden gleichzeitig andere Staaten dazu ein, sich dieser Initiative anzuschließen. Mittlerweile sind weitere Staaten dieser „Frühanwender-Initiative“ beigetreten, unter ihnen jetzt auch die Schweiz und Singapur.

Fundstelle: 

BMF-PM v. 7.5.2014 (DW20140711)