Steuerhinterziehung | Bedingungen für Straffreiheit nach Selbstanzeige verschärft

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Bleibt uns die strafbefreiende Selbstanzeige erhalten? Der Gesetzgeber steht bei der Beantwortung dieser Frage unter großem politischen Druck. Das Bundeskabinett hat Ende September den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" beschlossen. Das Gesetz soll bereits zum 01.01.2015 in Kraft treten. Bisher zeichnet sich folgendes Bild ab: 

Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bleibt bestehen, allerdings nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € (bisher 50.000 €). Bei der Hinterziehung bestimmter ausländischer Kapitalerträge soll erst nach 20 Jahren eine Verjährung eintreten (bisher zehn Jahre). Die Strafzahlungen werden je nach Höhe des Hinterziehungsbetrags gestaffelt (bisher 5 %, künftig zwischen 10 % und 20 %). Ohne vorherige Zahlung der Hinterziehungszinsen ist keine Strafbefreiung möglich.

Fundstelle:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung;

BT-Drucks. 18/3018