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Verlängerung der Steuererklärungsfrist

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 ist um drei Monate verlängert worden. Das entsprechende Gesetz ist kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit wird die Steuererklärungsfrist u. a. für steuerlich beratene Steuerpflichtige auf Ende Mai 2022 verlängert.

Darüber hinaus wurde das restliche Fristensystem angepasst, so etwa beim Zinslauf, den Verspätungszuschlägen, der Frist für die Vorabanforderungen oder den Zeiträumen für die Einkommensteuervorauszahlungen. Hintergrund der Verlängerung ist die Mehrbelastung der Steuerberater durch die Corona-Pandemie.

Fundstelle: § 149 AO, § 233a AO i.d.F. des ATAD-Umsetzungsgesetzes, BGBl I S. 2035 (NWB ZAAAH-79973)