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Keine neuen Auslandspauschalen für das Jahr 2022

Aufgrund der noch immer andauernden Pandemie, werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.2022 nicht neu festgesetzt. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilte, gelten noch immer die Inhalte des BMF-Schreibens vom 3.12.2020 als maßgeblich.

Demzufolge sind die dort veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.

Die Auslandsreisekosten finden Sie auch auf der Homepage des BMF:

www.bundesfinanzministerium.de und dort unter Service / Publikationen / BMF-Schreiben.

Fundstelle: BMF Online v. 27.9.2021 | BMF-Schr. v. 3.12.2020 – IV C 5 - S 2353/19/10010 :002 (DW20211210)