IT-Recht

Die Kanzlei Jürgen Geiling & Partner berät Sie bundesweit zu allen Fragen des IT-Rechts und vertritt Sie dabei in jedem Verfahrensstadium.

 

Laut Fachanwaltsordnung wird das IT-Recht wie folgt beschrieben:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e- Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien.
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Unsere Schwerpunkte


  • IT-Vertragsrecht (Erstellung und Prüfung von Hardware-und Softwareverträgen)
  • Erstellung/ Prüfung von IT-Projektverträgen
  • Erstellung/ Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzrecht (Erstellung von Datenschutzbestimmungen)
  • Lizenzrecht
  • Urheberrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs im Zusammenhang mit E-Commerce und M-Commerce
  • Rechtliche Beratung bei Internetauftritt auf Verkaufsplattformen wie ebay, amazon & Co.