PRIVATPERSONEN

Bei den vielen Gesetzesänderungen im Steuerrecht verliert man als Privatperson schnell mal den Überblick. Zusätzlich sind steuerliche Angelegenheiten mit viel Arbeit verbunden und kosten Sie wertvolle Zeit. Daher lohnt sich eine professionelle Steuerberatung auch für Privatpersonen. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Nutzen Sie unser Know-how und unsere jahrelange Erfahrung in der Steuerberatung.

 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer jährlichen Steuererklärung sowie bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt und zeigen Ihnen, wo Sie Steuern sparen können. Außerdem stellen wir für Sie Anträge bei den Behörden wie z.B. Kindergeld, Eigenheimzulage oder der Änderung des Steuerbescheids.

 

Darüberhinaus bieten wir Privatpersonen eine Vermögensberatung sowie eine umfassende Beratung im Zusammenhang mit Erbschaftsfragen und Erbschaftsfolgen an.

Beispiel für die Vergütung einer Einkommensteuererklärung

Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung mit insgesamt 40.000 Euro positiven Einkünften kostet bei normalen Arbeitsaufwand und durchschnittlichem Komplexitätsgrad ca. 94,00 - 340,00 Euro (zzgl. MwSt. und Auslagen).

Nicht inbegriffen in dieses Beispiel ist die Ermittlung der Einkünfte (z.B. Vermietung und Verpachtung).

Mandantenrundschreiben

SteuerNews


Die neusten steuerrechtlichen  Änderungen sowie aktuelle Steuertipps in unserem Mandantenrundschreiben übersichtlich und verständlich zusammengestellt.

Kontakt


Stefan Geiling B.A.

Stefan Geiling, LL.M., M.A.

Steuerberater

 

Telefon  +49 (0) 9971 8519 - 0 
E-Mail  cham@jgp.de

Unsere Leistungen für Privatpersonen

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Beratung bei der Steuerklassenwahl
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z.B. Betrieb einer Photovoltaikanlage)
  • Führung von Einspruchsverfahren
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Führung von Finanzgerichtsprozessen
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung
  • Betriebliche und private Altersversorgung
  • Umsatzsteuererklärung und -voranmeldung bei Vermietung oder bei Betrieb einer Photovoltaikanlage
  • Beratung bei strafbefreienden Selbstanzeigen (Steuerverkürzung und -hinterziehung)
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (z.B. Grundstücksgemeinschaft, Erbengemeinschaft)
  • Private Vermögensberatung